<html><head>
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</head>
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Servus an alle,<br>
<br>
ab Dienstag, 09. November 2021 (also heute) ist die bayernweite
Ampel auf "rot".<br>
Gestern war es tagsüber schwierig festzustellen, was dann für die
Gruppenstunden gilt, weil der BJR noch keine Ansage gemacht hatte
und sonst ja nichts Eindeutiges zu finden ist.<br>
Um 18:00 Uhr gab's dann aber auch schon die aktualisierten Infos vom
BJR, wie immer auch nachzulesen unter:<br>
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html">https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html</a><br>
<br>
Für die Gruppenstunden hat sich nicht viel geändert. Wenn wir alles
richtig verstehen, dann gilt weiterhin 3G und Schüler*innen werden
eh regelmäßig getestet. In den Gruppenräumen gilt aber
FFP2-Maskenpflicht.<br>
Lest gerne selbst nach:<br>
<p><strong>Zusammengefasst gilt in Bayern für die Bildungsarbeit bei
Warnstufe "rot" aktuell:</strong></p>
<h4>1) Maskenpflicht drinnen (§ 2 der 14. BayIfSMV):</h4>
<ul class="contentList clearfix">
<p> </p>
<li>In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich
geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche (z. B. ÖPNV),
Kabinen und Ähnlichem gilt die Pflicht zum Tragen einer <strong>FFP
2-Maske</strong>. </li>
<li>Relevante Ausnahmen hiervon sind:
<ul class="contentList clearfix">
<li><span><span><span><span><span><span>Kinder und Jugendliche
zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr müssen
nur eine medizinische Maske tragen.</span></span></span></span></span></span></li>
<li>in privaten Räumlichkeiten</li>
<li>Am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, wenn zuverlässig
ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus einem anderen
Haushalt gewahrt wird.</li>
<li>In der Gastronomie am Tisch</li>
<li>Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die
aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen
keine Maske tragen können.</li>
<li>Bei der praktischen Sportausübung</li>
</ul>
<p> </p>
</li>
<li>Draußen gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt
es in bestimmten Fällen nur für Großveranstaltungen (ab 1.000
Personen) und für Demonstrationen.</li>
</ul>
<h4>2) Da wir als BJR zu den außerschulischen Bildungsangeboten zu
zählen sind, gelten auch bei "roter" Ampel Erleichterungen.</h4>
<p>Sowohl bei Warnstufe "rot" als auch "gelb" gilt im Rahmen der
Bildungsarbeit weiterhin 3G.</p>
<ul class="contentList clearfix">
<p> </p>
<li>Der Zugang zu geschlossenen Räumen ist nur mit einem
3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erlaubt.</li>
<li>Seit 19. Oktober müssen in 3G/3G plus/2G-Bereichen auch
Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt die
Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen, wobei ein
entsprechender Testnachweis nur an mindestens zwei verschiedenen
Tagen pro Woche vorgelegt werden muss. Die Kosten für die
Schnelltests werden vom Arbeitsgeber übernommen.</li>
<li>Wichtig für die Jugendarbeit: Getesteten Personen stehen
Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte
Kinder sowie Schüler:innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen
des Schulbesuchs unterliegen, gleich.</li>
<li>Im Übrigen gibt es für den Testnachweis nach wie vor drei
verschiedene Möglichkeiten:
<ul class="contentList clearfix">
<li>Ein PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer
Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor
höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.</li>
<li>Ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden
durchgeführt wurde.</li>
<li>Ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener
Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der
vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.</li>
</ul>
<p> </p>
</li>
<li>Bei Übernachtungen ist nach dem 3G-Nachweis bei der Ankunft
nur ein zusätzlicher Test alle 72 Stunden erforderlich (entfällt
für Geimpfte und Genesene).</li>
</ul>
<h4>3) Erleichterungen bei freiwillig weitergehenden
Zugangsbeschränkungen (freiwilliges 2G, freiwilliges 3G plus)</h4>
<p>2G und 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes
Veranstalters oder Betreibers im Rahmen der Bildungsarbeit. Durch
die Anwendung der freiwilligen weitergehenden
Zugangsbeschränkungen sind weiterhin die Maskenpflicht und das
Gebot des Mindestabstands aufgehoben.</p>
<ul class="contentList clearfix">
<li><strong>Freiwilliges 2G</strong>: Der Zugang zu Einrichtungen
und Angeboten der Jugendarbeit wird nur Geimpften, Genesenen und
Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
gestattet. </li>
<li><strong>3G plus</strong>: Der Zugang zu Einrichtungen und
Angeboten der Jugendarbeit wird nur Geimpften, Genesenen,
Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
und Personen, die einen PCR-Test, PoC-PCR-Test oder einen Test
mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik,
der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, vorweisen
können und Schüler:innen jenseits des zwölften Lebensjahres, die
regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
gestattet.</li>
<li><strong>Ausnahme bei beiden Regelungen</strong>: Personen, die
sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und
dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen
ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den
vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum
Grund der Befreiung enthält, bei Vorlage eines Nachweises über
einen PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer
Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor
höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, können ausnahmsweise
zugelassen werden.</li>
</ul>
<p>Um 2G oder 3G plus einzuführen, müssen Anbieter, Veranstalter
oder Betreiber von Einrichtungen oder Veranstaltungen</p>
<ul class="contentList clearfix">
<li>gegenüber Gästen, Besuchern oder Nutzern deutlich erkennbar
auf diese Zugangsbeschränkung hinweisen,</li>
<li>ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, wirksame
Zugangskontrollen mit Identitätsfeststellung etc.) einführen
sowie</li>
<li>die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorab anzeigen.</li>
</ul>
<h4>4) Kontaktdatenerfassung (§ 5 der 14. BayIfSMV):</h4>
<ul class="contentList clearfix">
<li>Die Kontaktdatenerfassung ist nur in den in § 5 Abs. 1 der 14.
BayIfSMV genannten Bereichen erforderlich.</li>
<li>Für die Jugendarbeit relevant sind hier die Pflicht zur
Kontakterfassung in der Gastronomie, bei Angeboten mit
Übernachtungen bzw. für Beherbergungsbetriebe, bei Tagungen und
Kongressen.</li>
</ul>
<h4>5) Individuelles Infektionsschutzkonzept (§ 6 der 14. BayIfSMV):</h4>
<ul class="contentList clearfix">
<li>Nach wie vor ist für alle Angebote der außerschulischen
Bildung, für Freizeiteinrichtungen jeder Art (z. B. Juz,
Aktivspielplatz), für Beherbergungsbetriebe und alle anderen in
§ 6 Abs. 1 S. 1 der 14. BayIfSMV genannten Bereiche ein
individuelles Infektionsschutzkonzept (Schutz- und
Hygienekonzept) zu erarbeiten und zu beachten.</li>
<li>Hierbei sind die von den Staatsministerien veröffentlichen
Rahmenkonzepte, insbesondere für <a href="https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-658/" target="_blank">Sport</a>, <a href="https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-664/" target="_blank">Beherbergung</a> und <a href="https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-665/" target="_blank">Gastronomie</a>, zu beachten</li>
<li>Wichtige Ausnahme für die Jugendarbeit: Die Pflicht zur
Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts entfällt, wenn eine <strong>Veranstaltung
oder Versammlung</strong> weniger als 100 Personen umfasst.
Man muss dann aber trotzdem die anderen Regelungen beachten.</li>
</ul>
<h4>6) Krankenhausampel (§§ 16, 17 der 14. BayIfSMV):</h4>
<ul class="contentList clearfix">
<li>Alle oben dargestellten Regelungen gelten für den Fall, dass
die Krankenhausampel auf „gelb“ oder „rot“ ist.</li>
<li>Auch wenn der BJR über Änderungen möglichst zeitnah hier
informiert, müssen die Verantwortlichen bei den Trägern
weiterhin die Lage unter <a href="http://www.coronavirus.bayern.de/" target="_blank">www.coronavirus.bayern.de</a> und
in den Nachrichten verfolgen.</li>
</ul>
<h4>7) Was für Vollversammlungen gilt</h4>
<p>Im Falle von anderweitigen Zusammenkünften wie Vollversammlungen
oder Vorstandssitzungen gelten die allgemeinen Regeln ohne
Erleichterungen, also 3G plus bei "gelber" Ampel und 2G bei
"roter" Ampel.</p>
<br>
<br>
Wir hoffen, dass sich die Lage in den Krankenhäusern bald wieder
entspannt. <br>
Liebe Grüße und Gut Pfad<br>
Euer Büroteam<br>
<br>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Augsburg
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg
Tel: 0821 3166 3468
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.dpsg-augsburg.de">www.dpsg-augsburg.de</a></pre>
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</html>