[A.leben] Sondernewsletter: Nachtrag Corona und Infos Sommerlager

DPSG Augsburg mail at dpsg-augsburg.de
Di Jul 13 15:06:05 CEST 2021


Liebe Menschen,

es kamen, mal wieder, nachdem wir den Newsletter rausgeschickt haben, 
neue Infos vom Bayerischen Jugendring (BJR) zur Ausrichtung von 
Sommerlagern.
Da ihr jetzt sowieso noch einmal eine Mail erhaltet, packen wir euch 
gleich ein paar weitere und corona-unabhängige Hilfestellungen für 
Sommerlager dazu.

Wir haben euch das Schreiben vom BJR mit unseren Hervorhebungen angehängt.
Ihr könnt es euch aber auch hier ohne die Markierungen herunterladen:
https://shop.bjr.de/detail/index/sArticle/263
Unter dieser Mail findet ihr auch das ganze Schreiben in Stichpunkten. 
Ein herzliches Dankeschön an Timo von der KjG fürs Zusammenfassen.

Ihr findet dort viele Fragen beantwortet, die in anderen Konzepten nicht 
zu finden sind, z.B. Fragen zum Kochteam, zum Singen und zum Lagerfeuer.
Außerdem ist auch eine Musterdatenschutzerklärung angehängt.
Der BJR bietet zu den Empfehlunge für die Sommerferiena auch noch eine 
Videosprechstunde an:

  * Dienstag, 13. Juli um 15 Uhr
  * Donnerstag, 15. Juli um 15 Uhr

Weitere Infos und den Link findet ihr dann hier: 
https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html


Wir haben jetzt auch die Mustervorlage für Zeltlager 
("Hygienekonzept_Tages-/Mehrtagesveranstaltung mit Übernachtung") 
überarbeitet. Dabei sind wir manchmal strenger als die Vorgaben oder 
haben uns für Ungeregeltes, einfach überlegt, was wir für sinnvoll 
erachten (z.B. wie viele Menschen in einem Zelt schlafen dürfen oder wie 
das Abspülen ablaufen kann)

Wir hoffen, ihr könnte damit eure Sommerlager sicher, aber trotzdem 
spaßig durchführen.
Im Anhang findet ihr noch FAQs zu Zecken und eine Notfall-Management 
Checkliste.

Liebe Grüße und Gut Pfad
Euer Büro-Team
------------------------------------------------------------------------
*Zusammenfassung BJR-Empfehlungen für Sommerlager (ohne Gewähr)*

Nur für die *Sommerferien gültig*!!!

Als Ergänzung zu den weiterhin gültigen Regelungen zur Jugendarbeit in 
Bayern.

1.Allgemeines

  * Veranstalter muss Schutz-/Hygienekonzept erarbeiten
  * Außer für Kleingruppen und Gruppen (siehe 2.) gilt immer
    1,5m-Abstand/Maskenpflicht
  * Links zu diversen Rahmenkonzepten und Hinweisen


2. Gestaltung von Freizeiten:

  * *feste Gruppen*, wenn Teststrategie (s.u.)
  * i>50: 25 Pers. drinnen, 50 Pers. draußen
  * i<50: 50 Pers. Drinnen, 100 Pers. Draußen
  * inklusive Geimpfte/Genesene Kinder
  * Teamer*innen werden nicht dazu gezählt
  * Verbindliche _Testpflicht_ als Voraussetzung für feste Gruppen ohne
    Abstand/Masken
      o Für alle Teilnehmenden Personen
      o <24h zu Beginn
      o Bei 2-5 Tagen: zusätzlicher Test bei Abreise
      o Bei 6+ Tagen: Anreise, 3. Tag, 1 Tag vor Abreise
      o bei viel Außenkontakt (z.B. Schwimmbad) Symptome beachten, ggf.
        nochmaliges Testen
  * [Einschub aus 3.: Wenn keine Testpflicht umgesetzt werden
    kann/möchte kann Kleingruppenregelung (max. 10 Pers. +
    Geimpft/Genesen) angewendet werden.]
  * Bringen/Abholen:
      o Möglichst kein Kontakt zwischen Personen außerhalb der Gruppe
        (Teamer*innen – Eltern, Eltern-Eltern, etc.)
      o Gespräche möglichst wenig, wenn dann draußen und mit Maske/Abstand


3. Ein-/Mehrtägige Angebote

  * Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen
  * möglichst draußen oder in großen Räumen+Lüften
  * möglichst keine Durchmischung der Gruppen
  * Hygienekonzepte von Örtlichkeiten (z.B. Jugendhäuser, Pfarrhäuser)
    beachten
  * Sondersituation Singen: Aktuell ist Singen drinnen und draußen mit
    Kindern/Jugendlichen erlaubt
  * am Lagerfeuer müssen Abstände zwischen den Gruppen eingehalten werden
  * Spiele mit wenig Kontakt: www.nexttools.de <http://www.nexttools.de>
    mit Stichwort „kontaktlos“


4. Sportangebot bei Jugendarbeit:

- i>50: mit Test: keine Personenbegrenzung, aber kontaktfrei
                ohne Test: kontaktfrei, mit max. 10 Pers oder max. 20 
Pers. U14 draußen

- i<50: jede Form von Sport erlaubt, keine Personenbegrenzung, Auflösung 
von (Klein-)Gruppen möglich


5. Verpflegung/Bewirtung:

  * keine klaren Vorgaben
  * Voraussetzungen: Testpflicht (§4 13.BayIfSMV) und Kontaktnachverfolgung
  * Möglichkeit a) feste Kochteams:
      o Mundschutz bei Essensausgabe oder 1,5m in Küche nicht einhaltbar
      o Küche nur für Küchenpersonal
      o „Hygienische“ Essensausgabe
  * Möglichkeit b) Gemeinsame Zubereitung
      o Essenzubereitung mit jungen Menschen grundsätzlich nicht, jedoch
        möglich innerhalb der (Klein-)Gruppen nach 2.
  * Gegessen wird in (Klein-)Gruppen, dort kann auch Geschirr mehrfach
    angefasst werden
  * Grillen ist möglich, wenn man auf Gruppenabstände achtet und z.B.
    nur von 1 festen Person gegrillt und (mit Mundschutz) Essen verteilt
    wird.


6. Mobilität der Gruppe:

  * im ÖPNV/Reisebus gilt normale FFP2/Masken-Pflicht
  * bei Privatanreise ist FFP2 zu empfehlen, außer alle Personen
    innerhalb der (Klein-)Gruppe


7. Maskenpflicht

  * _keine_Maskenpflicht, wenn (Klein-)Gruppen-Regelung


Ansonsten:

  * Fachkräfte/ehrenamtl. Jugendleiter*innen: MNB (Altagsmaske) auf
    Begegnungsflächen und wenn 1,5m nicht einzuhalten sind
  * Externe Personen: drinnen mindestens MNS (medizinische Maske)
  * Junge Menschen: Grundsätzlich Maskenpflicht (MNB/MNS), außer am
    Platz wenn 1,5m und i<50.
  * _Keine_Maskenpflicht: Draußen wenn grundsätzlich 1,5m einhaltbar
  * Tragepausen draußen sind zu vertreten


8. Testen

  * bei i<50: keine generelle Testfplicht (außer bei Übernachtung oder
    Gruppenregelung aus 2.)
  * bei i>50: Testpflicht bei Sport, Übernachtung alle 48h, Verpflegung
  * bei Übernachtung immer bei Anreise ein negatives Testergebnis:
      o schriftlich oder elektronisch
      o PCR, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht
      o Bekannte Ausnahme für Geimpfte/Genesene
  * Generelle Testempfehlung des BJR, falls keine Teststrategie nach 2.
    gemacht wird
      o Auch bei Mehrtägigen Angeboten ohne Übernachtung
      o Veranstalter kann es einfordern
      o Min. zu Beginn und am Ende
      o Rhythmus wie bei Schulen
      o Selbsttests von Veranstalter zur Verfügung stellen àÜber
        Sonderprogramm Ferienangebote abgerechnet werden
      o Doku d. Ergebnisse nach 14 Tagen löschen
      o Keine Übermittlung der Doku an Dritte (außer bei
        Kontaktverfolgung ans Gesundheitsamt)


9. Ablauf bei Verdachtsfall

  * Eine feste Person im Vorfeld benennen (auch Ersatz für Ausfall
    dieser Person/Leiter*in sorgen)
  * Bei Krankheitssymptome:
      o Leichte Symptome (Schnupfen/Husten ohne Fieber): weitere
        Teilnahme wenn neg. Schnelltest
      o Kranke Person mit reduz. Allgemeinzustand (Fieber, Husten,
        Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn,
        Hals-/Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starke
        Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall) _keine_ Teilnahme! Oder
        Maßnahme verlassen.
  * Positiver Test:
      o Umgehend isolieren, Veranstaltung verlassen und erneut testen
      o Gesundheitsamt informieren
      o Gesundheitsamt entscheidet über weitere Testungen und Verlauf
        der Veranstaltung
  * Info als Kontaktperson:
      o Analog zu „Positiver Test“


10. Kontaktverfolgung und Datenerhebung

  * keine grundsätzliche Kontaktnachverfolgung notwendig (außer bei
    Kleingruppen, Verpflegung, Übernachtung)
  * dennoch immer empfehlenswert
  * mit Luca-App immer möglich! (QR-Code erzeugen und sicherstellen dass
    alle scannen!)
  * als Träger/Veranstalter*in etwas umfangreichere Einarbeitung in Luca-App
  * Papierdoku als Ersatz/Notfall vorbereiten


11. Checkliste


_Anhang: _

  * Mustervorlage Datenschutz
  * Mustervorlage Kontaktverfolgung
  * Mustervorlage tägliche Anwesenheitsliste
  * Krisenleitfaden



-- 

Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Augsburg
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg

Tel: +49 (0)821 3166-3468
Web: http://www.dpsg-augsburg.de/


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